Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 7. September 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Brenner Automation (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Beratungs-, Konfigurations-, Installations- und KI-Dienstleistungen, einschließlich u. a.:
- KI-Telefonassistenten
- KI-gestützte Prozessoptimierung
- KI-gestützte Sicherheits-/Monitoring-Lösungen
- Beratung, Support und Wartung
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahmeerklärung/ Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen/Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
3. Leistungen, Drittanbieter & Abnahme
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (z. B. Angebot, Statement of Work). Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Informatik. Er ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen und haftet für deren Leistung wie für eigene.
Viele Lösungen nutzen Drittanbieter-Dienste (z. B. Telefonie-/SIP-Provider, Cloud-/Hosting- oder KI-APIs). Deren Verfügbarkeit, Leistungsmerkmale, Preismodelle und Nutzungsbedingungen können sich ändern. Soweit die Leistung des Anbieters hiervon abhängig ist, ist eine Gewähr für dauerhaft unveränderte Funktionalität ausgeschlossen; erforderliche Anpassungen werden als Change Request gesondert angeboten.
Soweit ein Werkleistungserfolg geschuldet ist, erfolgt eine Abnahme. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Mitteilung der Abnahmebereitschaft. Etwaige wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen. Die Abnahme darf bei nur unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden. Hinweis: Eine Abnahmefiktion (z. B. durch Ingebrauchnahme oder Fristablauf) gilt nur gegenüber Unternehmern (B2B).
4. Mitwirkungspflichten & Rechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Testdaten sowie qualifizierte Ansprechpartner bereit, ermöglicht rechtzeitige Freigaben und stellt die notwendige Infrastruktur (z. B. Netzwerk, Systeme, Schnittstellen) funktionsfähig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung eigener Inhalte und Daten verantwortlich (insb. Datenschutz, Urheber-/Leistungsrechte, arbeits- und telekommunikationsrechtliche Einwilligungen, z. B. bei Aufzeichnung/ Auswertung von Gesprächen). Er stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen bzw. Rechtsgrundlagen vorliegen und Mitarbeitervertretungen/ Betriebsräte – sofern nötig – eingebunden sind.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände und Wartezeiten sind gesondert zu vergüten.
5. Vergütung, Verzug, Aufrechnung
Die Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung; Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Reise-/Auslagen) werden nach Nachweis berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Bei Verzug gilt:
– gegenüber Verbrauchern: Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB);
– gegenüber Unternehmern: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen zurückhalten.
6. Datenschutz & Vertraulichkeit
Die Parteien wahren Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Die Pflicht wirkt über das Vertragsende hinaus fort.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO/BDSG. Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Ohne AVV erfolgt keine entsprechende Verarbeitung.
7. Nutzungsrechte, Open-Source & Drittinhalte
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Ergebnisse entstehen (z. B. Skripte, Konfigurationen, Prompts, Modelle, Dokumentationen), räumt der Anbieter dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung ein, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Rechte an Open-Source-Komponenten richten sich ausschließlich nach deren jeweiligen Lizenzen. Für Drittanbieter-Inhalte (z. B. Modelle/Datensätze/Schriften/Bildmaterial) gelten die Lizenz-/Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers; diese sind vom Auftraggeber einzuhalten.
Der Anbieter bleibt Inhaber von Vorleistungen, Methoden, Know-how und generischen Bausteinen; hieran werden keine ausschließlichen Rechte eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8. Gewährleistung / Mängelrechte
Der Anbieter gewährleistet, dass Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben. Bei Mängeln steht dem Auftraggeber zunächst die Nacherfüllung zu. Schlägt diese fehl, kann – je nach Vertragstyp – Minderung oder Rücktritt verlangt werden.
Fristen: Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist für werkvertragliche Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme, sofern kein Bauwerk/keine planungsnahe Leistung betroffen ist oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.
Keine Gewähr für Mängel aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder fehlender gesetzlicher/vertraglich erforderlicher Einwilligungen/Grundlagen.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn besteht nur im vorgenannten Umfang. Die Pflicht des Auftraggebers zu regelmäßigen Datensicherungen bleibt unberührt; bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
10. Vertragslaufzeit, Kündigung & Changes
Projektverträge enden mit Leistungserbringung bzw. Abnahme. Laufzeitverträge (z. B. Wartung/Support) haben die vereinbarte Dauer und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug, schwerwiegende Pflichtverletzung, Insolvenz).
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers gelten als Change Request und werden gesondert angeboten und vergütet.
11. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Sofern Verträge ausschließlich im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossen werden, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Der Anbieter beginnt mit der Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt und seine Kenntnis bestätigt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Ausfall von Drittanbieternetzen/Clouds, Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien informieren sich unverzüglich und passen Fristen angemessen an.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Erklärungen und Änderungen bedürfen der Textform. Das Formerfordernis kann ebenfalls nur in Textform aufgehoben werden.